DPAG AGB
5 Haftung und Umtausch
(1) Die Haftung für nicht ordnungsgemäße Erledigung der Stempelaufträge beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie ausdrücklich auf die Auftragserfüllung durch philatelistische Stempelstellen bzw. stationäre oder mobile Einsatzstellen für philatelistische Stempel. Bei der Bearbeitung von bereits vorher anderweitig gestempelten Belegen bezieht sich der Haftungsanspruch ausdrücklich nur auf die Postwertzeichen und Stempelabdrucke des nicht ordnungsgemäß ausgeführten Stempelungsauftrags. Für Schäden, die auf dem Beförderungsweg entstehen, wird entsprechend den allgemeinen Haftungsbedingungen der Deutschen Post AG gemäß AGB BRIEF Inland/Ausland gehaftet. Eventuelle Ansprüche sind an die für die Beförderungsleistungen zuständigen Stellen zu richten.
(2) Die DPPHIL tauscht verstempelte Postwertzeichen gegen sauber gestempelte Postwertzeichen desselben Nennwerts um. Bei Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag umfasst der Nennwert den Freimachungswert und den Zuschlag. Soweit möglich, werden dabei die selben Motive verwendet.
(3) Voraussetzung für den Umtausch ist, dass
  1. der Auftrag gemäß diesen Geschäftsbedingungen erteilt worden ist,
  2. der Auftraggeber die nicht auftragsgemäße Ausführung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belege schriftlich reklamiert,
  3. die erforderlichen Briefe, Postkarten und Vorlagen, auf die die postfrischen Postwertzeichen zu kleben sind, erneut zur Verfügung gestellt werden und
  4. die beanstandeten Belege der DPPHIL überlassen werden.
(4) Der Umtausch gegen ungestempelte Postwertzeichen oder die geldliche Erstattung des Postwertzeichen-Wertes ist ausgeschlossen. Legt der Kunde die vormals reklamierten Belege erneut und mit selbst aufgebrachten, postfrischen Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucken vor, so erhält er dafür im Gegenzug postfrische Postwertzeichen.
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